Donnerstag, 15. Oktober 2009

Urteil gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig

Das Landgericht Mannheim hatte die Angeklagte, eine Rechtsanwältin, wegen mehrfacher Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2009

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