Mittwoch, 14. Oktober 2009

Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Einstandspflicht aus einem Garantievertrag für ein Kraftfahrzeug im Schadensfall davon abhängig gemacht werden kann, dass eine formularmäßig vorgesehene Inspektion beim Verkäufer durchgeführt worden ist und eine Rechnung über die schon erfolgte Reparatur vorgelegt wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2009

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