Mittwoch, 16. September 2009

Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009

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