Freitag, 3. Juli 2009

Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig

Das Verfahren betrifft unter anderem die Frage, ob sich ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen in Privatrechtsform auf die materiellen Grundrechte berufen kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2009

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