Montag, 29. Juni 2009

Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine "genügend Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat war mit der Frage befasst, bei welchen Kontrollintervallen der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung seine in solchen Versicherungsverträgen regelmäßig (hier: § 11 Nr. 1 lit. D VGB 88) begründete Obliegenheit erfüllt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des versicherten Gebäudes "genügend häufig" zu kontrollieren. Der Kläger forderte vom beklagten Gebäudeversicherer Versicherungsleistungen nach einem Frostbruch von Heizungsrohren und einem dadurch bedingten, durch ausgelaufenes Heizungswasser verursachten Leitungswasserschaden. Während einer mehrtägigen Frostperiode, bei der die Außentemperaturen auf bis zu minus 14 Grad Celsius abgesunken waren, war die Warmwasserheizung des zu dieser Zeit nicht bewohnten Hauses des Klägers ausgefallen. Bei Entdeckung der Schäden war das Haus von einem Familienangehörigen des Klägers letztmalig elf Tage zuvor kontrolliert worden.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine "genügend Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2008

Haben Sie noch Fragen zum Vertragsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Vertragsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.