Mittwoch, 13. Mai 2009

Bundesgerichtshof entscheidet über Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut über Rechtsfragen im Zusammenhang mit verdeckt geflossenen Rückvergütungen an eine Bank aus Ausgabeaufschlägen, die von den Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft zu zahlen waren, entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2009

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