Am 6. September 2005 überfiel der nicht vorbestrafte Angeklagte in einer Wohnstraße in Dresden-Hellerau eine Neunjährige, zerrte sie in sein Auto, verschleppte sie in einen Wald und vergewaltigte sie. Vier Monate später, am 10. Januar 2006, überwältigte er eine damals Elfjährige in Coswig (Sachsen), fuhr mit ihr ebenfalls in einen Wald und missbrauchte sie. Nach den Taten brachte er die Kinder wieder nach Dresden bzw. Coswig zurück und ließ sie frei. Das erste Opfer erlitt aufgrund der Tat schwere Verletzungen.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2009
Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.