Mittwoch, 8. April 2009

Sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren "Wetttrinken mit Jugendlichem" teilweise aufgehoben

Die Beschwerdeführerin betreibt eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Sie berichtet seit Prozessauftakt in ihrem Fernsehprogramm über ein Strafverfahren am Landgericht Berlin. Das Strafverfahren richtet sich gegen den früheren Gastwirt einer Berliner Gaststätte. Ihm wird vorgeworfen, fährlässig den Tod eines 16-jährigen Jugendlichen durch ein sog. Wetttrinken verursacht zu haben. Er soll sich selbst während dieses Wetttrinkens - anders als dem Geschädigten - teilweise Wasser statt Tequila serviert haben lassen. Das Geschehen und das sich anschließende Strafverfahren fanden in der Öffentlichkeit im Zuge der Diskussion um das gesellschaftliche Problem des "Koma-Saufens" Jugendlicher bundesweite Beachtung und ein erhebliches Medieninteresse.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2009

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