Die aus den Abgeordneten Dr. Stadler, Prof. Dr. Paech und Ströbele bestehende Minderheit des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erstrebt die Umsetzung eines im Untersuchungsausschuss gestellten Antrags, der darauf gerichtet ist, die Bundesregierung solle durch den Untersuchungsausschuss aufgefordert werden, diesem von ihr bereits vorgelegte, jedoch weitestgehend unleserlich gemachte Anfragen US-amerikanischer Stellen an die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in lesbarer Fassung zu übermitteln. Die Ausschussmehrheit hatte den Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU und der SPD abgelehnt. Der hiergegen von der Ausschussminderheit angerufene Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat dieser mit Beschluss vom 20. Februar 2009 teilweise Recht gegeben (vgl. Presseerklärung Nr. 41/2009 vom 24. Februar 2009).
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2009
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