Mittwoch, 28. Januar 2009

Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des MoMiG in "Altfällen" weiterhin anwendbar

I. Der II. Zivilsenat des BGH hatte über die zum zweiten Mal in die Revisionsinstanz gelangte, auf eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsansprüche nach den sog. Novellenregeln (§§ 32 a, 32 b GmbHG a. F.) und den sog. Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbH a. F. analog) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters gegen den Alleingesellschafter einer GmbH zu entscheiden, die - nach dem zu unterstellenden Vorbringen des Klägers - bereits im Herbst 1999 in die Krise geraten und über deren Vermögen infolgedessen im Juni 2000 das Insolvenzverfahren eröffnet worden war.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2009

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