Mittwoch, 28. Januar 2009

Aktuelles zum Wohnraummietrecht

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Mietverhältnissen gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB* zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum zulässig ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2009

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