Donnerstag, 27. November 2008

Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Standortzwischenlagern erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im dortigen Standortzwischenlager ist von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.11.2008

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