Am 13. August 2004 brach in der Stadt Goldberg (Landkreis Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) bei Sanierungsarbeiten der mehrgeschossige Flügel einer Schule zusammen. Dabei kamen fünf auf dem Bau tätige Arbeiter zu Tode; fünf weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Grund für den Einsturz war, dass bei dem Abbruch einer tragenden Wand im Erdgeschoss des Gebäudes die Abstützung unzureichend war. Das Landgericht Schwerin hat wegen dieses Unglücks den verantwortlichen Bauunternehmer wegen vorsätzlicher Baugefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hat es zwei Mitangeklagte, die im Rahmen eines Subunternehmervertrages mit dem Abbruch der Wand befasst waren, aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freigesprochen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2008
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