Montag, 15. September 2008

Urteil im Fall "Yvan" rechtskräftig

Mit Urteil vom 05. März 2008 hat das Landgericht Stuttgart in dem Verfahren, das die Tötung des Yvan S. aus Kernen-Rommelshausen zum Gegenstand hatte, drei Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Mordes zu Jugendstrafen von zehn bzw. neun Jahren verurteilt und bei dem Haupttäter die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ein vierter Angeklagter, der lediglich an der Beseitigung des Leichnams beteiligt war, wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.09.2008

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