Das Landgericht Aachen hat nach einer vom August 2005 bis zum Mai 2007 andauernden Hauptverhandlung mit 56 Verhandlungstagen die beiden Angeklagten des teils vollendeten, teils versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen, den Angeklagten P. außerdem auch der Hehlerei schuldig gesprochen. Es hat gegen den Angeklagten B. eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und gegen den Angeklagten P. eine solche von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Nach den Feststellungen des Landgerichts handelt es sich bei den Angeklagten um zwei heute 47 und 50 Jahre alte Montenegriner, die beide seit etwa 20 Jahren in Deutschland leben. Beide Angeklagten sind mehrfach, überwiegend wegen Diebstahlsdelikten, vorbestraft und hatten bereits in der Vergangenheit mehrmals gegen sie verhängte Freiheitsstrafen zu verbüßen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2008
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