Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird seine Entscheidung über die Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts gegen die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Dezember 2007 über die Anordnung von Erzwingungshaft v o r a u s - s i c h t l i c h am Freitag , den 15. August 2008 gegen Mittag bekannt geben.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.08.2008
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