Freitag, 15. August 2008

Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

Der u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben, mit denen sie sich gegen Erzwingungshaftanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.08.2008

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