Dienstag, 16. Oktober 2012

Urteil wegen des Soldatenmordes am Frankfurter Flughafen rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in drei Fällen sowie weiterer Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiege. Der Angeklagte hatte am 2. März 2011 in einem Bus am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und versucht, drei weitere Soldaten zu töten, die zum Teil schwerste Verletzungen davontrugen. Damit wollte er einen Beitrag zum "Jihad" leisten und den Einsatz der Soldaten in Afghanistan unterbinden. Eine Ladehemmung der von ihm benutzten Pistole verhinderte die weitere Umsetzung seines Plans, möglichst viele der insgesamt fünfzehn Soldaten, die sich im Bus befanden, umzubringen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2012

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