Donnerstag, 18. Oktober 2012

Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

Der unter anderem für die Staatshaftung zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Abweisung von zwei Schadensersatzklagen einer Sportwettenanbieterin gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern bestätigt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2012

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