Mittwoch, 17. Oktober 2012

Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2012

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