Mittwoch, 29. Juni 2011

Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011

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