Dienstag, 28. Juni 2011

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem weiteren Fall die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Untergebrachten und des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebotes aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2011

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