Mittwoch, 29. Juni 2011

Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen können nicht nur unmittelbare Kunden der Kartellteilnehmer verlangen, sondern auch ihnen in der Absatzkette folgende Abnehmer. Der Kartellant kann aber gegen den Anspruch einwenden, der Anspruchsteller habe die kartellbedingte Preiserhöhung an seine eigenen Kunden weitergegeben. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011

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