Dienstag, 13. Juli 2010

Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010

Haben Sie noch Fragen zum Wohnraummietrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wohnraummietrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.