Mittwoch, 14. Juli 2010

Bundesgerichtshof zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

Der Bundesgerichtshof hat heute über eine weitere Klage von Erdgas-Sonderkunden gegen Gaspreiserhöhungen entschieden. Dabei hat er die von dem Versorgungsunternehmen in älteren Verträgen verwendete Preisänderungsklausel für wirksam, die in jüngeren Verträgen verwendete Klausel hingegen für unwirksam erklärt. Ferner hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der Frage weiter entwickelt, in welchen Fällen die widerspruchslose Hinnahme von Jahresabrechnungen als Zustimmung zu einem erhöhten Preis angesehen werden kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010

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