Dienstag, 17. November 2009

Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall

Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen, jeweils begangen durch Unterlassen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2009

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