Dienstag, 17. November 2009

Kein Unterlassungsanspruch Markworts gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu "Focus"

Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrichtenmagazins "Focus". Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge". Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung ab. Roger Willemsen äußerte u. a.: "Heute wird offen gelogen". Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift "Focus" erklärte Roger Willemsen: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen." Der Kläger meint, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kein Unterlassungsanspruch Markworts gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu "Focus"

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2009

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung