Mittwoch, 18. November 2009

Kündigung des Mieters bei unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen

Rechtsanwältin Lottes aus Düsseldorf hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Kündigung des Mieters bei unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen

Eine ständig unpünktliche oder unvollständige Mietzahlung berechtigt zur Kündigung des Mietverhältnisses. Das gilt auch im Fall der Verweigerung der Mieterhöhung wegen erhöhter Betriebskosten, unabhängig von der Richtigkeit der vorausgegangenen Betriebskostenabrechnung.

Hier finden Sie den Link zum ganzen Artikel: Kündigung des Mieters bei unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen