Mittwoch, 18. November 2009

Gerechtfertigte Kündigung bei Raucherpause ohne Ausstempeln

Rechtsanwalt Frinken aus Bornheim hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Gerechtfertigte Kündigung bei Raucherpause ohne Ausstempeln

Mit Urteil vom 14. September 2009 entschied das Arbeitsgericht in Duisburg, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer trotz mehrmaliger Abmahnung seine Pause im Raucherraum verbringt, ohne die im Betrieb vorgeschriebene Zeiterfassung zu betätigen.

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