Mittwoch, 29. Juli 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe im Anhörungsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe, um im Rahmen eines Anhörungsverfahrens nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zu einer beabsichtigten Rückforderung Stellung zu nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit hatte mitgeteilt, dass nach ihrem Kenntnisstand eine Überzahlung von Leistungen entstanden sei, weil die Beschwerdeführerin eine Änderung der Verhältnisse nicht angezeigt habe.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe im Anhörungsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung