Mittwoch, 29. Juli 2009

Tarifvertrag über die Zuordnung von Betrieben

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann durch einen Tarifvertrag ua. die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats bestimmt werden, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient. Der Abschluss eines Tarifvertrags über eine vom Gesetz abweichende Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Einheiten muss nicht gemeinsam durch alle im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften erfolgen. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Tarifvertrag über die Zuordnung von Betrieben

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009

Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.