Mittwoch, 17. Juni 2009

Wirksamkeit tariflicher Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer tariflichen Regelung über eine Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten mit Gemeinschaftsrecht ersucht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Wirksamkeit tariflicher Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2009

Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.