Donnerstag, 18. Juni 2009

Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen drohender Veröffentlichung eines Kinofilms abgelehnt

Der Antragsteller ist wegen eines von ihm begangenen Tötungsverbrechens, bei dem er Teile seines Opfers verspeiste, in der Öffentlichkeit als der "Kannibale von Rotenburg" bekannt. Mit Urteil vom Mai 2006 rechtskräftig seit Februar 2007 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Der Antragsteller hat in einem Zivilprozess versucht zu verhindern, dass ein den realen Gegebenheiten nachempfundender Kinofilm über sein Leben und seine Tat gezeigt wird, dessen deutsche Uraufführung alsbald vorgesehen ist. Er beabsichtigt, das in letzter Instanz zu seinen Ungunsten ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen, sobald ihm die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen drohender Veröffentlichung eines Kinofilms abgelehnt

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2009

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung