Dienstag, 16. Juni 2009

Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

Nach dem Vertrag vom 11. Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde - Land Brandenburg wendet das Land Brandenburg der jüdischen Gemeinschaft in Brandenburg zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens jährlich einen Betrag von 200.000 € zu. Dieser Betrag wird nach Art. 8 Abs. 1 des Vertrages von dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden - Land Brandenburg, der den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt und die mitgliederstärkste jüdische Religionsgemeinschaft in Brandenburg ist, für alle jüdischen Gemeinden des Landes unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Landesverband verwaltet; der Landesverband ist verpflichtet, sämtliche Gemeinden angemessen daran zu beteiligen. Darüber hinaus gewährt der Vertrag dem Landesverband bestimmte Privilegien u. a. in den Bereichen Feiertagsrecht, Anstaltsseelsorge, Betreiben von Schulen und Friedhöfen, Befreiung von Gebühren und Zurverfügungstellung von Sendezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2009

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