Mittwoch, 17. Juni 2009

Berliner Urteil gegen Heranwachsenden wegen Tötung der Großeltern rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen zweifachen Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2009

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