Freitag, 20. Februar 2009

Verurteilung wegen achtfacher Kindstötung nunmehr rechtskräftig

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Angeklagte wegen der vorsätzlichen Tötung ihrer acht Kinder durch Unterlassen einer Versorgung unmittelbar nach der Geburt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2009

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