Donnerstag, 19. Februar 2009

Arbeitsvertragliche Regelung der Arbeitszeit durch Verweisung auf die für vergleichbare Beamte geltenden Vorschriften des Arbeitgebers

Nach der Kündigung der Arbeitszeitvorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) zum 30. April 2004 konnte in Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes wirksam auf die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verwiesen werden. Die darin liegende Regelung der Hauptleistungspflicht unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle.

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