Dienstag, 9. Dezember 2008

Urteil wegen Messerstich gegen Rabbiner rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 20.05.2008 einen zur Tatzeit 22 Jahre alten Deutschen afghanischer Abstammung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte der Angeklagte, der bereits zuvor mit Gewaltdelikten auffällig geworden war, am Abend des 07.09.2007 in Frankfurt am Main auf offener Straße zunächst eine verbale Auseinandersetzung mit dem ihm bis dahin unbekannten Vorsitzenden eines jüdischen Vereins provoziert, an welche sich ein kurzes Gerangel zwischen den beiden anschloss. Aus verletztem Ehrgefühl und um seinem Kontrahenten einen Denkzettel zu verpassen, stieß der Angeklagte dem Rabbiner anschließend die Klinge eines Klappmessers in den Bauch. Das Opfer musste stationär behandelt werden, Spätfolgen sind nicht zurückgeblieben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2008

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