Donnerstag, 11. Dezember 2008

Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag eines Journalisten im sog. Holzklotzfall auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, ein sitzungspolizeiliches Verbot des Vorsitzenden der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg aufzuheben, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks im Sitzungssaal nicht zugelassen wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2008

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