Donnerstag, 18. Dezember 2008

Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

Der vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken zuständige VII. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, welche Rechtsfolgen die Vereinbarung eines spekulativ überhöhten Einheitspreises einer Position eines Bauvertrages hat, wenn sich gerade in dieser Position Mengenmehrungen realisieren.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008

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