Donnerstag, 18. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Urheberrecht.