nach dem früheren Berliner Hochschulgesetz ist verfassungswidrig
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Mit einem Beschluss vom 6. November 2012 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 100 DM im Berliner Hochschulgesetz alter Fassung verfassungswidrig ist. Die für nichtig erklärte Bestimmung wurde mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 eingeführt. Seit dem 15. Dezember 2004 gilt eine veränderte Gebührenregelung, auf die sich die vorliegende Entscheidung nicht bezieht.<p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2815//rueckmeldegebuehr_von_100_dm_pro_semester
nach_dem_frueheren_berliner_hochschulgesetz_ist_verfassungswidrig.html">Rückmeldegebühr von 100 DM pro Semester
nach dem früheren Berliner Hochschulgesetz ist verfassungswidrig</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>