Montag, 26. November 2012

Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur

Überlassung eines städtischen Saals erfolglos
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Der Antragsteller, ein bayerischer Kreisverband der NPD, erstrebt die &#220;berlassung eines st&#228;dtischen Saals zur Abhaltung des Landesparteitags der bayerischen NPD am 24. November 2012. Die Stadtverwaltung verwehrte dies mit der Begr&#252;ndung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung f&#252;r die Veranstaltung vorgelegt habe. Der Antragsteller suchte erfolglos um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof f&#252;hrte aus, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu fordern, sei nicht zu beanstanden. Sie geh&#246;re zu den allgemeinen Benutzungsbedingungen der Kommunen. Etwaige Schwierigkeiten des Antragstellers, eine Veranstaltung abzuhalten, k&#246;nnten nicht zu Lasten der Kommune gehen. Die Durchf&#252;hrung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unm&#246;glich gemacht.<p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a
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ueberlassung_eines_staedtischen_saals_erfolglos.html
">Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt G&#252;nzburg zur
&#220;berlassung eines st&#228;dtischen Saals erfolglos</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>