Überlassung eines städtischen Saals erfolglos
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Der Antragsteller, ein bayerischer Kreisverband der NPD, erstrebt die Überlassung eines städtischen Saals zur Abhaltung des Landesparteitags der bayerischen NPD am 24. November 2012. Die Stadtverwaltung verwehrte dies mit der Begründung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorgelegt habe. Der Antragsteller suchte erfolglos um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte aus, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu fordern, sei nicht zu beanstanden. Sie gehöre zu den allgemeinen Benutzungsbedingungen der Kommunen. Etwaige Schwierigkeiten des Antragstellers, eine Veranstaltung abzuhalten, könnten nicht zu Lasten der Kommune gehen. Die Durchführung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unmöglich gemacht.<p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a
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ueberlassung_eines_staedtischen_saals_erfolglos.html">Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur
Überlassung eines städtischen Saals erfolglos</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>