Donnerstag, 25. Oktober 2012

Wechsel zu einer �Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft� als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Wechseln Arbeitnehmer durch einen dreiseitigen Vertrag vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (B & Q), so ist diese Vereinbarung unwirksam, wenn es für den Arbeitnehmer klar erschien, dass alsbald seine Neueinstellung durch einen Betriebserwerber erfolgen werde.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2012

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