Mittwoch, 10. Oktober 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung in der "Telekom-Spitzelaffäre"

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen, Untreue in drei Fällen und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012

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