Mittwoch, 5. September 2012

Zulässigkeit einer Differenzierungs- und Stichtagsklausel in einem Haustarifvertrag

Der Rechtsstreit wurde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsarbeit zurückverwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.09.2012

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