Dienstag, 4. September 2012

Bundesgerichtshof hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

Der Bundesgerichtshof hat erstmals – und mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet – über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten (Zytostatika) entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.09.2012

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