Mittwoch, 19. September 2012

Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit der HSH Nordbank AG

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein freiwilliges Sonderzahlungsversprechen, das die HSH Nordbank AG zur Zeit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 zu Gunsten ihrer stillen Gesellschafter abgegeben hatte, für unwirksam erachtet und die auf Zahlung der versprochenen Sondervergütung gerichteten Klagen stiller Gesellschafter abgewiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2012

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