Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts
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In den vorliegenden Verfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den Voraussetzungen befasst, die an die Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbsmöglichkeiten eines Unterhaltspflichtigen zu stellen sind. Reicht das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen unter Wahrung seines Selbstbehalts nicht aus, um seine Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind in vollem Umfang zu erfüllen, können ihm grundsätzlich fiktiv die Einkünfte zugerechnet werden, die er erzielen könnte, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben würde. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2661//erfolgreiche_verfassungsbeschwerden_gegen_die_zurechnung_fiktiver
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Einkünfte des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>