Donnerstag, 10. Mai 2012

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.05.2012

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.